Die Sozpäd-Familie freut sich auf
Auszubildende (w/m/d) in der Praxisintegrierten vergüteten Ausbildung (PivA)
Start zum nächsten Schuljahresbeginn
Die Sozpäd-Familie freut sich auf
Auszubildende (w/m/d) in der Praxisintegrierten vergüteten Ausbildung (PivA)
Start zum nächsten Schuljahresbeginn
Unser Angebot für dich ...
und natürlich
Das erwartet dich ...
Das bringst du mit ...
Gut zu wissen ...
Bitte gib in deiner Bewerbung an, in welchem Bereich/Einrichtung/Stadtteil du gerne eingesetzt werden möchtest.
Während deiner Ausbildung arbeitest du entweder fest in einer unserer Einrichtungen oder wechselst innerhalb des Vereins die Einrichtung (variiert je nach Fachschule). In jedem Fall wirst du einen Einblick in die Vielfalt unseres Vereins erhalten und kannst herausfinden, wo deine Stärken liegen. Wenn dir soziales Engagement wichtig ist und du den Wunsch habst, an unserer Zukunft mitzuwirken, dann bieten wir dir vielseitige Möglichkeiten.
Das klingt gut?
Dann sind wir gespannt auf deine Unterlagen! Bitte sende deine Bewerbung unter der Referenz "PivA - Praxisplätze im Rahmen der dualen Erzieherausbildung" über unser Jobportal.
Unsere Abteilung Recruiting freut sich darauf, dir weitere Informationen zu diesem Jobangebot zu geben:
Jutta Jordan
Tel.: 069 3487270-96
Nuria Hoffmann
Tel.: 069 3487270-59
Weitere Informationen ...
Bitte bewerbe dich parallel an einer der entsprechenden Fachschulen und weise in deiner Bewerbung auf den Sozialpädagogischen Verein e.V. als Träger deiner Wahl hin. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden wir deine Bewerbung nicht an die Fachschule weiterleiten. Bitte reiche mit deiner Bewerbung alle oben genannten Unterlagen sowie alle Bescheinigungen bisheriger Praktika ein.
Informationen zu den jeweiligen Zugangsvoraussetzungen an der Fachschule, findest du auf der Homepage der jeweiligen Schule*:
Nach dem 01.01.1971 geborene Bewerber:innen müssen laut Masernschutzgesetz vor Aufnahme ihrer Tätigkeit mindestens zwei Masernschutzimpfungen oder eine ärztliche Bestätigung über das Vorliegen einer ausreichenden Immunität gegen Masern nachweisen. Eine Beschäftigung ist ohne diesen Nachweis nicht möglich.